Sehr geehrte Damen und Herren, das Land NRW hat bekannt gegeben, dass sich die Landes-Inzidenz ab Freitag, 11.06. in der Inzidenzstufe 1 befindet.

Aus sport-relevanter Sicht ergibt sich daraus, dass bei der Sportausübung auf die Negativtestnachweise verzichtet werden kann.

Bitte beachten Sie: der Verzicht der Negativtestnachweise bezieht sich nur auf die Sportausübung. Zuschauer müssen, sofern in meinem Schreiben vom 28.5. angegeben, weiterhin einen Negativtestnachweis beibringen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Schreibens vom 28.5. unverändert.

Quelle. Sportamt Münster vom 10.06.2021