Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Es gehe darum, eine nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden, betonte Merkel. Dafür brauche es weiterhin eine gemeinsame, befristete Kraftanstrengung.
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, belieb weiterhin geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Konzerthäuser, Kinos oder auch Fitnessstudios. Auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird eingestellt – mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Sportaußen- und Freiluftanlagen ist derzeit unzulässig.
Ausgenommen von dieser Regelung sind unter Beachtung der allgemeinen Regeln (Abstand, Hygiene; Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstandes zu erwarten ist):
- Sportunterricht der Schulen
- Training der Bundes- und Landesleistungsstützpunkte
- Training von Berufssportlern
- Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands
Somit finden keine sportlichen Aktivitäten in den Sportgruppen der TG zwischen dem 27.11. und 20.12.2020 statt.
Die Geschäftsstelle ist jeden Tag zwischen 9 Uhr und 12 Uhr telefonisch und per Mail erreichbar. Es findet aber kein Publikumsverkehr in den nächsten vier Wochen statt.